Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der CINEFLIGHT Studio im Bereich Fotografie, Videoproduktion, Luftbildaufnahmen (Drohne), Postproduktion, Creative Direction, sowie sämtlicher damit verbundener Dienstleistungen.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

2. Vertragsgrundlage & Vertragsabschluss

Vertragsgrundlage ist die jeweilige Offerte oder schriftliche Vereinbarung. Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung,
  • Annahme einer Offerte,
  • oder tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden.

Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Danach behalten wir uns Anpassungen hinsichtlich Preis, Verfügbarkeit und Leistungsumfang vor.

3. Leistungsumfang & Projektdefinition

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der Offerte oder schriftlichen Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Projektzeiten, Drehpläne und Produktionsschätzungen basieren auf Erfahrungswerten und stellen keine verbindlichen Fixzeiten dar.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge, Freigaben und Entscheide rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung führen zu:

  • Terminverschiebungen,
  • zusätzlichem Aufwand,
  • sowie entsprechender Mehrverrechnung.
5. Termine, höhere Gewalt & Produktionsrisiken

Termine gelten als Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Das Studio haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, insbesondere: Krankheit oder Ausfall von Schlüsselpersonen, technische Defekte, behördliche Anordnungen, Wetterbedingungen, Luftraumrestriktionen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

6. Outdoor-, Wetter- & Drohnenbedingungen

Bei Outdoor-Produktionen liegt die finale Entscheidung über Durchführung, Unterbruch oder Verschiebung beim CINEFLIGHT Studio, insbesondere aus Sicherheits- und Qualitätsgründen.

Ein Anspruch auf Schadenersatz bei wetterbedingten Verschiebungen ist ausgeschlossen.

Bereits entstandene Kosten (inkl. Vorbereitung, Reservierung, Crew, Logistik) können vollumfänglich verrechnet werden.

7. Drohnenaufnahmen & regulatorische Vorgaben

Drohnenoperationen erfolgen ausschliesslich im Rahmen der jeweils geltenden nationalen und europäischen Luftfahrtgesetzgebung. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Flüge bewilligungspflichtig sein können, Luftraumrestriktionen jederzeit bestehen können und Genehmigungen nicht garantiert werden. Kosten für Bewilligungen, Sonderfreigaben oder administrative Verfahren werden separat verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.

8. Vergütung, Zusatzleistungen & Stundensatz

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Offerte. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, insbesondere: zusätzliche Drehtage, zusätzliche Schnitt- oder Korrekturrunden, konzeptionelle Änderungen nach Freigabe, kurzfristige Projektanpassungen, werden nach effektivem Aufwand berechnet.

Stundensatz Zusatzarbeiten: CHF 180 / Stunde

9. Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

Bei grösseren Projekten ist das Studio berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren erhoben.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Nutzungsrechte sowie das Eigentum an den gelieferten Werken beim CINEFLIGHT Studio.

10. Stornierung & Projektabbruch

Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:

  • bis 14 Tage vor Produktion: 25 % des Auftragswertes
  • bis 7 Tage vor Produktion: 50 % des Auftragswertes
  • weniger als 48 Stunden: 100 % des Auftragswertes

Zusätzlich werden bereits entstandene Fremd- und Drittleistungen vollständig verrechnet.

11. Abnahme & Rügefrist

Gelieferte Werke gelten als abgenommen, sofern nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich Mängel geltend gemacht werden.

Nach Ablauf dieser Frist gelten Leistungen als genehmigt.

12. Urheberrecht & Rohmaterial

Sämtliche Urheberrechte an Rohmaterial, Konzepten, Filmen, Fotografien und Projektdateien verbleiben beim CINEFLIGHT Studio.

Eine Herausgabe von Rohdaten (RAW, Projektfiles, unbearbeitetes Material) erfolgt ausschliesslich bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

13. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die in der Offerte definierten Nutzungsrechte. Diese sind, sofern nicht anders vereinbart: nicht exklusiv, nicht übertragbar, und auf den vereinbarten Zweck beschränkt.

Jegliche weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Studios.

14. Korrekturen & Freigabeprozess

Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturrunden im Leistungsumfang enthalten.

Weitere Anpassungen gelten als Zusatzleistungen. Erfolgt innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung keine Rückmeldung, gilt das Material als freigegeben.

15. Musik, Stockmaterial, KI & Drittinhalte

Für eingesetzte Musik, Stockmaterial, Fonts, Lizenzen sowie Drittinhalte gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Das Studio ist berechtigt, KI-basierte Technologien zur Produktion, Optimierung oder Generierung von Inhalten einzusetzen. Der Auftraggeber erkennt an, dass KI-Elemente Bestandteil des Produktionsprozesses sein können. Für rechtliche Ansprüche Dritter aus vom Kunden freigegebenen Inhalten übernimmt das Studio keine Haftung.

16. Vertraulichkeit (NDA)

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen werden vertraulich behandelt.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.

Diese Verpflichtung gilt über die Vertragsdauer hinaus.

17. Referenz- & Marketingrechte

CINEFLIGHT Studio ist berechtigt, sämtliche erstellten Werke für eigene Referenzzwecke zu nutzen, insbesondere für: Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe und Präsentationen. Ein Ausschluss dieser Nutzung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung vor Projektbeginn.

18. Social Media & Tagging

Sofern Inhalte veröffentlicht werden, ist eine angemessene Nennung bzw. Verlinkung des Studios erwünscht, sofern technisch und inhaltlich möglich.

19. Agentur- & Drittbeziehungen

Bei Beauftragung durch Agenturen gelten die Nutzungsrechte ausschliesslich für den definierten Endkunden. Eine Weitergabe oder Mehrfachnutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Studios. Die Agentur haftet für die Einhaltung der Nutzungsrechte durch ihre Endkunden.

20. Haftung

Die Haftung des CINEFLIGHT Studio ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

21. Datenschutz

Es gilt das schweizerische Datenschutzrecht. Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet.

22. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Rotkreuz (ZG), Schweiz, sofern gesetzlich zulässig.

23. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige ersetzt.

Rotkreuz, 21.7.2026